Spenden

Machen Sie mit!

Unterstützen Sie die Tafelarbeit.

Stiftungs­konto der Kölner Tafel Stiftung

Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE 81 3705 0198 1920 21 21 21
BIC: COLSDE 33
Auskunft / Ansprechpartner:
Anja Schmidt, Stiftungsmanagement
kontakt@koelner-tafel-stiftung.de

Grundsätzliches

Zweck der Stiftung ist die lang­fristige Absicherung der ehren­amtlichen Arbeit des Tafel Köln e.V.. Die Kluft zwischen Arm und Reich wird leider immer größer, die Zahl der Bedürftigen steigt stetig an und damit auch die Aufgabenstellung des Tafel Köln e.V.

Mit einer Zuwendung tragen Sie nachhaltig zur finanziellen Absicherung dieser so wichtigen Aufgabe bei. Eine Geld­zuwendung kann dabei zum einen im Wege der Zustiftung zum Kapital­stock oder als Spende erfolgen. Eine Zustiftung bleibt dauerhaft und in ihrem vollen Umfang im Stiftungs­kapital erhalten. Eine Spende hingegen ist durch die Stiftung zeitnah zur Unterstützung des Tafel Köln e.V. zu verwenden.

Jede Zuwendung arbeitet weiter für den festgelegten Stiftungs­zweck zugunsten des Tafel Köln e.V. Auch die kleinste Zuwendung hilft, die für die Zukunft­s­absicherung erforderliche Kapital­ausstattung auszubauen und trägt damit bei, die im Sozialgefüge unserer Stadt so notwendige und unersetzliche Tafel-Arbeit zu erhalten.

Die Geldzuwendung

Der einfachste und direkteste Weg einer Zuwendung ist dabei die Überweisung auf das Konto der Stiftung. Geben Sie dabei bitte als Verwendungszweck entweder „Zustiftung zum Kapitalstock“ oder „Spende“ sowie Ihre Anschrift an.

Stiftungskonto der Kölner Tafel Stiftung:
Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE 81 3705 0198 1920 21 21 21
BIC: COLSDE 33

 

Die Testaments­spende

Auch im Wege eines Testaments können Sie durch Erbeinsetzung oder Vermächtnis die Kölner Tafel Stiftung mit einer Zustiftung bedenken, sei es in Form eines Barbetrags oder anderer Gegenstände Ihres Vermögens.
Eine solche testamentarische Zuwendung
a) gibt Ihnen die Möglichkeit auch mit Ihrem letzten Willen Gutes zu tun;
b) kommt ohne Abzüge durch die Erbschaftssteuer hilfebedürftigen Menschen zugute;
c) verhindert, dass der Nachlass anonym in der Staatskasse untergeht, falls Sie keine erbberechtigten Angehörigen haben;
d) kann bei geschickter Ausgestaltung auch dazu beitragen, die Steuerlast für Ihre sonstigen Erben zu mindern.

Die Zuwendungs­bestätigung

Die Kölner Tafel Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte mildtätige Zwecke und ist daher befugt Zuwendungs­bestätigungen auszustellen. Somit erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Zustiftungen auch steuerlich geltend zu machen.

Zuwendungen bis zu einer Höhe von 300,– Euro können Sie dabei mit Hilfe des Überweisungs­trägers gegenüber dem Finanzamt nach­weisen.

Bei allen Zustiftungen über 300,– Euro sowie auf Wunsch auch bei Beträgen über 50,– Euro erhalten Sie unmittelbar vom Stiftungs­management die entsprechende Zuwendungsbestätigung.

Stiftungs­konto der Kölner Tafel Stiftung

Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE 81 3705 0198 1920 21 21 21
BIC: COLSDE 33
Auskunft / Ansprechpartner:
Anja Schmidt, Stiftungsmanagement
kontakt@koelner-tafel-stiftung.de

Sie haben Fragen zu Zustiftungen?

Fragen zur Durchführung von Zustiftungen beantwortet Ihnen gern unser Vorstandvorsitzender Dr. Frank Ellenbeck

Tel.: 0221 920 11 00, E-Mail: fellenbeck@notare-speck-ellenbeck.de

*Pflichtfeld

    Sie haben Fragen zu Zuwendungs­bestätigungen?

    Für alles rund um das Thema Zuwendungsbestätigungen dürfen Sie sich auch gerne an Frau Anja Schmidt wenden, Stiftungsmanagerin der Sparkasse KölnBonn
    Tel.: 0221 226 521 16, E-Mail: anja.schmidt@sparkasse-koelnbonn.de

    *Pflichtfeld